ASBEST: ENTSORGUNG & TRANSPORT
Der Umgang mit Asbest birgt viele Gefahren für die Gesundheit.
Wir machen das fachgerecht.
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Asbest wurde auch „Wunderfaser” genannt, weil es eine große Festigkeit besitzt, hitze- und säurebeständig ist, hervorragend isoliert und verwoben werden kann.

Aufgrund der inzwischen eindeutig festgestellten Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, ist der Einsatz heute in vielen Ländern verboten, unter anderem in der ganzen EU und der Schweiz.

Asbest stellt heute primär ein Entsorgungsproblem dar.

Beim Umgang und bei der Entsorgung von Asbest (Asbestsanierung) und asbesthaltigen Baustoffen muss sichergestellt sein, dass keine Gesundheits- oder Umweltgefährdung durch freiwerdende Asbestfasern auftreten kann. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber strenge Vorschriften erlassen, welche beim Umgang mit Asbest genauestens eingehalten werden müssen. Vor Beginn von Abbruch-, Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen ist der Bauherr verpflichtet, dass Baumaterial oder das Gebäude auf asbesthaltige Baustoffe zu untersuchen; er hat sich hierzu eines sachkundigen Unternehmens zu bedienen.
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Ist eine Entsorgung asbesthaltiger Materialien notwendig, müssen grundsätzlich Fachfirmen oder Personen mit Sachkundenachweis nach TRGS 519, welche die Asbestentsorgung unter hohen Schutzvorkehrungen ausführen, beauftragt werden.

Wir sind ein zertigizierter Fachbetrieb nach TRGS 519 und befähigt, fest gebundenen Asbest zu entsorgen UND zu transportieren. Hierfür liegen uns alle nötigen Bescheinigungen vor.

METALLBAU MÜLLER - 97714 ROTTERSHAUSEN - IMPRESSUM